Der Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit

Förderung bei Arbeitslosigkeit

Mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit können auch Sie finanzielle Beihilfen vom Staat erhalten.

Der Bildungsgutschein ist interessant für Sie, wenn Sie von Arbeitslosigkeit bedroht oder bereits arbeitslos sind. Sie können diesen Gutschein bei jedem zugelassenen Fortbildungsinstitut einreichen und damit einen Lehrgang für Ihre Weiterbildung belegen. Die Agentur für Arbeit kann dabei die kompletten Lehrgangsgebühren übernehmen.

Allerdings sind vor der Ausstellung eines Bildungsgutscheins gewisse Voraussetzungen, die Ihren bisherigen beruflichen Werdegang betreffen, zu erfüllen. Auch der Lehrgang muss zuvor von der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg als förderungsfähige Weiterbildungsmaßnahme nach § 85 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) entsprechend geprüft und anerkannt sein, denn nicht jede Fortbildung wird finanziert.

Wir möchten Sie deshalb hier mit unseren Informationen zu den wichtigsten Fragen unterstützen.

Was wird finanziert?

Nicht jede Fort- und Weiterbildung wird finanziert.

Durch die Weiterbildungsmaßnahme sollen bestimmte Ziele erreicht werden, wobei angestrebt wird:

  • dass bereits arbeitslose Arbeitnehmer durch die Fortbildung wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden können oder
  • dass durch die Maßnahme eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann oder
  • dass von einer Teilzeitbeschäftigung in eine Vollzeitbeschäftigung gewechselt werden kann.

Durch diese Zielsetzung ist die Vergabe eines Weiterbildungsgutscheins an weitere Voraussetzungen gebunden. Dazu gehört auch, dass Ihr Wunsch-Lehrgang inhaltlich zu Ihrer bisherigen Berufslaufbahn passen soll. So wird von besseren Chancen auf dem Arbeitsmarkt ausgegangen. Ist der Lehrgang Ihrer Wahl als förderungsfähige Weiterbildungsmaßnahme anerkannt, dann können Sie auch für einen Fernlehrgang den Bildungsgutschein erhalten.

Voraussetzungen

Persönliche Voraussetzungen, die gleichermaßen von Arbeitslosen und durch Arbeitslosigkeit Bedrohte erfüllt werden müssen:

Um einen Bildungsgutschein zu erhalten, muss der Nachweis einer Vorbeschäftigung erbracht werden. Sie müssen in einem Zeitraum von drei Jahren vor Lehrgangsbeginn mindestens zwölf Monate lang sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben. In der Regel wird auch eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine dreijährige Berufstätigkeit verlangt.

Arbeitslose müssen einen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt haben und berechtigt sein, entsprechende Leistungen zu beziehen.

Auch ohne eine Vorbeschäftigung kann in besonderen Ausnahmefällen ein Bildungsgutschein ausgestellt werden. Sprechen Sie mit Ihrem Berater bei der Agentur für Arbeit darüber.

Weitere Sonderregelungen, mit anderen Voraussetzungen, gibt es für Berufsrückkehrer. Ansprechpartner ist hier Ihr Berater bei der Agentur für Arbeit.

Wie bekommen Sie den Bildungsgutschein?

  1. Suchen Sie sich aus unserem Lehrgangsangebot einen beruflich orientierten Kurs aus.
  2. Sie gehen zu Ihrem Berater bei der Agentur für Arbeit und teilen ihm Ihren Weiterbildungswunsch mit.
  3. Ihr Berater prüft Ihre persönlichen Voraussetzungen und die Förderungsfähigkeit des Lehrgangs.
  4. Werden die gestellten Bedingungen erfüllt, dann erhalten Sie Ihren Bildungsgutschein. Dieser muss innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung eingelöst werden. Er verfällt sonst und kann nicht nachträglich eingelöst werden.
  5. Wichtig! Sie schicken uns Ihren Gutschein vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme. Wir füllen diesen aus und senden ihn an Sie zurück.
  6. Sie leiten den ausgefüllten Gutschein an Ihre Agentur für Arbeit weiter.
  7. Die Agentur für Arbeit erstellt Ihnen einen Bescheid über die Kostenübernahme der Lehrgangsgebühren.
  8. Nun können Sie sich zu Ihrem Wunschlehrgang anmelden.

Wie geht es weiter? Ihre Anmeldung.

  1. Sobald Ihnen der Kostenübernahmebescheid vorliegt, können Sie diesen Bescheid zusammen mit Ihrer Anmeldung zum Lehrgang an uns senden.
  2. Sie erhalten von uns Ihre erste Lehrmateriallieferung und eine Kopie der Rechnung, die als Auftragsbestätigung Ihrer Lehrgangsteilnahme gilt.
  3. Die Auftragsbestätigung leiten Sie bitte an die Agentur für Arbeit weiter.
  4. Per Überweisung erhalten Sie nun die monatlichen Studiengebühren von der Agentur für Arbeit auf Ihr Konto.
  5. Sie leiten die Studiengebühr nun monatlich an uns weiter. Dazu erteilen Sie uns bei Ihrer Anmeldung eine Einzugsermächtigung zum Lastschriftverfahren.

So einfach geht das mit dem Bildungsgutschein!

Da der Bildungsgutschein auf bestimmte Bildungsziele begrenzt und nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel vergeben werden kann, lohnt es sich schnell zu sein. Ein Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein besteht leider nicht. Lassen Sie sich von Ihrem Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit umfassend informieren.

Für welche Lehrgänge können Sie den Bildungsgutschein bei uns einreichen?

Die Fernschule Weber befindet sich zurzeit in der Zertifizierung. Für weitere Informationen schauen Sie bitte hier demnächst vorbei oder melden Sie sich bitte unter der Rufnummer 04487 / 263 bei uns.

Danke.

Informationen von der Agentur für Arbeit zum Thema Berufliche Weiterbildung und Bildungsgutschein.

Das Informatiosblatt der Fernschule Weber zum Thema Bildungsgutschein:  Bildungsgutschein.pdf

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