Gebührenermäßigung und Splittingtarif Steuern sparen Informationen zur Bildungsprämie Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen Qualifizierungsscheck Hessen Bildungsscheck Brandenburg Berufsförderungsdienst der Bundeswehr Berufsförderung für Zivildienstleistende |
StudienförderungGebührenermäßigung und SplittingtarifUnter Kostengesichtspunkten ist ein Fernstudium anderen Weiterbildungsformen deutlich überlegen, denn Sie bezahlen Ihren Lehrgang in monatlichen Gebührenraten. Sie können, wenn die Voraussetzungen stimmen, zusätzlich auch eine Ermäßigung der Lehrgangsgebühr durch die Fernschule Weber erhalten. Auch eine Bildungsprämie oder den Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen können Sie bei uns einlösen. SondertarifeFür unsere Fernlehrgänge erhalten Sie • bei Arbeitslosigkeit, • als Schüler, Auszubildender oder Student, • als Rentner oder Pensionär, • bei Schwerbehinderung, • als Soldat oder Zivildienstleistender einen Sondertarif. Angehörige der Bundeswehr und Zivildienstleistende können durch eine entsprechende Vereinbarung mit dem Berufsförderungsdienst diesen Sondertarif erhalten. Ihre Lehrgangsgebühren reduzieren sich dadurch um 10 Prozent. Sie müssen Ihrer Anmeldung lediglich einen entsprechenden Nachweis beifügen. Bonus für ehemalige TeilnehmerEhemalige Teilnehmer an einem Fernlehrgang der Fernschule Weber erhalten ebenfalls eine Gebührenermäßigung von SplittingtarifBeim Splittingtarif wird die monatliche Rate halbiert; der Zahlungszeitraum verdoppelt sich dadurch. Die Lehrgangsdauer ändert sich nicht. Dieser Tarif kann von jedem Teilnehmer genutzt werden, auch in Verbindung mit den genannten Ermäßigungen. Wichtige Hinweise: Es kann nur eine Ermäßigung pro Teilnehmer und Lehrgang angerechnet werden.
|
|
|
|
Sie wünschen eine persönliche Beratung? Info-Hotline 04487 / 263
|
© by Fernschule Weber – Institut für Fernunterricht Rolf Fr. Weber Verlags-GmbH – Neerstedter Straße 8 – 26197 Großenkneten-Westrittrum |