== Deliktsrecht == * Teil des BGB, Recht der unerlaubten Handlungen * regelt Ansprüche wegen unerlaubter Handlung zwischen Personen, die nicht vertraglich miteinander verbunden sind * beruht bei Produzentenhaftung auf BGB (§ 823) und auf Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) * beide Anspruchsgrundlagen beziehen sich (nur) auf Mangelfolgeschäden, die deliktsrechtliche Haftung des BGB ist verschuldensabhängig * die Haftung nach dem ProdHaftG ist eine reine Gefährdungshaftung = verschuldensunabhängig. [[https://www.fernschule-weber.de/lehrgaenge/technisches-lehrinstitut/qualitaetsbeauftragter-tuev/| >>Weiterbildung Qualitätsbeauftragte/r TÜV<< ]] [[https://www.fernschule-weber.de/lehrgaenge/technisches-lehrinstitut/qualitaetsmanager-tuev/| >>Weiterbildung Qualitätsmanager/in TÜV<< ]] [[https://www.fernschule-weber.de/lehrgaenge/technisches-lehrinstitut/qualitaetsauditor-tuev/| >>Weiterbildung Qualitätsauditor/in TÜV<< ]]