== Naturalrestitution == Begriff aus der Rechtswissenschaft: Den Zustand herstellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre, falls nicht möglich, ist der Schädiger zum Schadensersatz in Geld verpflichtet. [[https://www.fernschule-weber.de/lehrgaenge/technisches-lehrinstitut/qualitaetsbeauftragter-tuev/| >>Weiterbildung Qualitätsbeauftragte/r TÜV<< ]] [[https://www.fernschule-weber.de/lehrgaenge/technisches-lehrinstitut/qualitaetsmanager-tuev/| >>Weiterbildung Qualitätsmanager/in TÜV<< ]] [[https://www.fernschule-weber.de/lehrgaenge/technisches-lehrinstitut/qualitaetsauditor-tuev/| >>Weiterbildung Qualitätsauditor/in TÜV<< ]]