=== Validierung (validation) === Bestätigung durch Bereitstellung eines objektiven Nachweises, dass die Anforderungen für einen spezifischen beabsichtigten Gebrauch oder eine spezifische beabsichtigte Anwendung erfüllt worden sind (ISO 9000:2015). Anmerkung 1 zum Begriff: Der für eine Validierung erforderliche objektive Nachweis ist das Ergebnis eines Tests oder einer anderen Form der Bestimmung, z. B. durchführen alternativer Berechnungen oder Bewerten von Dokumenten. Anmerkung 2 zum Begriff: Die Benennung „validiert“ wird zur Bezeichnung des entsprechenden Status verwendet. Anmerkung 3 zum Begriff: Die Anwendungsbedingungen für Validierung können echt oder simuliert sein. Siehe hierzu auch: [[qualitaetsmanagement:entwicklungssteuerung|Entwicklungssteuerung]] [[https://www.fernschule-weber.de/lehrgaenge/technisches-lehrinstitut/qualitaetsbeauftragter-tuev/| >>Weiterbildung Qualitätsbeauftragte/r TÜV<< ]] [[https://www.fernschule-weber.de/lehrgaenge/technisches-lehrinstitut/qualitaetsmanager-tuev/| >>Weiterbildung Qualitätsmanager/in TÜV<< ]] [[https://www.fernschule-weber.de/lehrgaenge/technisches-lehrinstitut/qualitaetsauditor-tuev/| >>Weiterbildung Qualitätsauditor/in TÜV<< ]]