Naturalrestitution

Begriff aus der Rechtswissenschaft: Den Zustand herstellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre, falls nicht möglich, ist der Schädiger zum Schadensersatz in Geld verpflichtet.

>>Weiterbildung Qualitätsbeauftragte/r TÜV<< >>Weiterbildung Qualitätsmanager/in TÜV<< >>Weiterbildung Qualitätsauditor/in TÜV<<