Werkvertrag

regelt den Austausch „bestimmter Erfolg“ gegen „Vergütung“ (§§ 631 ff. BGB).

>>Weiterbildung Qualitätsbeauftragte/r TÜV<< >>Weiterbildung Qualitätsmanager/in TÜV<< >>Weiterbildung Qualitätsauditor/in TÜV<<