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presse-und-oeffentlichkeitsarbeit:insidergeschaeft [2022/05/25 14:14] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +==== Insidergeschäft ====
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 +Einem Insider ist es nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verboten, 
 +seine Kenntnisse von einer Insidertatsache auszunutzen und Insiderpapiere 
 +für eigene oder fremde Rechnung oder für einen anderen zu erwerben 
 +oder zu veräußern.
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