Beweislast

Gesetzliche Regelung, welche Partei Tatsachen beweisen muss, um die Anwendung einer für sie günstigen Rechtsnorm durch das Gericht zu begründen. Ein Geschädigter muss dem Hersteller der Ware beweisen, dass dieser den Mangel verursacht hat und der Mangel ursächlich für den entstandenen Schaden ist nach ProdHaftG: trägt der Hersteller hinsichtlich Fehlerfreiheit.

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