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qualitaetsmanagement:deliktsrecht [2022/05/25 14:15] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +== Deliktsrecht ==
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 +  * Teil des BGB, Recht der unerlaubten Handlungen
 +  * regelt Ansprüche wegen unerlaubter Handlung zwischen Personen, die nicht vertraglich miteinander verbunden sind
 +  * beruht bei Produzentenhaftung auf BGB (§ 823) und auf Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)
 +  * beide Anspruchsgrundlagen beziehen sich (nur) auf Mangelfolgeschäden, die deliktsrechtliche Haftung des BGB ist verschuldensabhängig
 +  * die Haftung nach dem ProdHaftG ist eine reine Gefährdungshaftung = verschuldensunabhängig. 
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