Die Bilanz ist eine knappe und übersichtliche Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) eines Unternehmens und beruht im Wesentlichen auf den Festlegungen des Handelsgesetzbuches. Die Handelsbilanz wird im Wesentlichen zur Information der externen Unternehmensbeteiligten erstellt. Die Steuerbilanz dient der Gewinn- und Vermögensermittlung als Grundlage der Besteuerung. Die meisten ertragssteuerpflichtigen Unternehmen stellen jeweils nur eine Bilanz auf, die sowohl handelsrechtlichen als auch steuerrechtlichen Zwecken dient (Einheitsbilanz).

Jedes Unternehmen ist verpflichtet, eine Jahresbilanz aufzustellen, wobei die Bewertung einzelner Bilanzposten sowie die Gliederung gesetzlich vorgeschrieben sind. Häufig werden auch monatliche oder vierteljährliche Zwischenbilanzen erstellt.

Man unterscheidet zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz. Die Handelsbilanz, die zur Veröffentlichung bestimmt ist, kann in gewissem Umfang stille Reserven enthalten, falls das Eigenkapital größer ist, als der Bilanzausweis erkennen lässt. Hierüber gibt die Steuerbilanz Aufschluss, die aber lediglich dem Finanzamt vorgelegt wird.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist neben der Bilanz der andere wesentliche Teil des Jahresabschlusses. Für die Aktiengesellschaften ist die Veröffentlichung beider Teile im Bundesanzeiger vorgeschrieben. Unternehmen, deren Aktien an der Börse gehandelt werden, müssen ihren Aktionären den gesamten Geschäftsbericht vorlegen und darüber hinaus den Jahresabschluss in den Börsenpflichtblättern – dies sind insbesondere die an den Börsenplätzen erscheinenden Tageszeitungen – veröffentlichen.

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