Bonität ist ein Synonym für Kreditwürdigkeit. Bonität ist als Eigenschaft einer natürlichen oder juristischen Person Basis für die Entscheidung Dritter, dieser Person Kredit einzuräumen. Je besser die Bonität von Dritten beurteilt wird, desto einfacher ist es für die Person, sich Kredit zu verschaffen.

Gemäß den im Rahmen der Basel II-Grundsätze festgelegten internationalen Regeln ist die Bonität auch ein Kriterium für das regulatorische Eigenkapital, an dem sich häufig der Preis des Kredites (der Zins) orientiert.

Die Ermittlung der Bonität einer Person erfolgt entweder durch den Kreditgeber selbst (z.B. anhand von so genannten Score-Karten im Kreditscoring) oder dieser bedient sich der Hilfe Dritter, z.B. einer Ratingagentur. Aufgrund der Forderungen von Basel II werden inzwischen vermehrt interne Ratingsysteme in den Kreditinstituten eingesetzt. Diese beurteilen die Bonität eines Kreditnehmers anhand statistischer Modelle abhängig von der Branche und dem Sitzland des Kreditnehmers. Wesentlicher Wert ist die Ausfallwahrscheinlichkeit (PD: probability of default).

In Bezug auf Emittenten von Wertpapieren wird unter Bonität die Fähigkeit verstanden, die Emission mit Zinsen zu bedienen und zu tilgen. Bei der persönlichen Kreditwürdigkeit wird die persönliche Zuverlässigkeit bewertet. Hier sind die beruflichen und fachlichen Qualifikationen von Interesse. Auch die Zuverlässigkeit des Kreditnehmers und seine „Vergangenheit“ werden beachtet. Die Einschätzung der persönlichen Kreditwürdigkeit ist sehr stark subjektiv belastet.

Bei der wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit geht es um die wirtschaftlichen Fähigkeiten, den Kredit zurückzuzahlen. Hierzu werden Daten, wie Einkommensnachweise, Bilanzen, SCHUFA-Auskünfte usw., zur Auswertung hinzugezogen.

Um sich ein Bild über die Kreditwürdigkeit zu verschaffen, können auch Auskünfte von einer Wirtschaftsauskunftei zum (neuen) Kreditnehmer eingeholt werden.

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