Die eigenen Mittel eines Unternehmens reichen im Allgemeinen nicht aus, um seine wirtschaftlichen Aktivitäten wie Anschaffung von Maschinen, Material- und Personaleinsatz zu finanzieren. Eine Firma braucht daher zusätzlich Fremdkapital, um die Zeit bis zum Zahlungseingang aus dem Verkauf der Güter bzw. Leistungen zu überbrücken. Kurzfristiges Fremdkapital wird meist in Form von Bank- und Lieferantenkrediten, Kundenanzahlungen und Wechselverbindlichkeiten aufgenommen, langfristiges Fremdkapital in Form von – häufig grundbuchgesicherten – Bank- Darlehen; Großunternehmen können sich auch über die Ausgabe von Schuldverschreibungen Kapital beschaffen.

Grundsätzlich hängt der Fremdverschuldungs-Spielraum von der Höhe des Eigenkapitals ab. Mit der laufenden Verschlechterung der Eigenkapitalausstattung haben sich neue Finanzierungsformen, wie Leasing und Factoring entwickelt, durch die sich der übliche Fremdfinanzierungsbedarf verringern lässt.

Fremdkapital haftet – im Gegensatz zu Eigenkapital – nicht für Verluste. Im Falle einer Insolvenz werden die Forderungen der Gläubiger allerdings nicht gleichrangig behandelt, sondern in einer gesetzlich vorgeschriebenen Reihenfolge – je nachdem, ob es sich um bevorrechtigte, gesicherte oder ungesicherte Forderungen handelt.

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