Unter einer Investition versteht man Aufwendungen für Güter und Leistungen zur Erhaltung (Ersatzinvestitionen), Erweiterung (Erweiterungsinvestition) und Modernisierung (Rationalisierungsinvestition) des Sachvermögens. Zunehmende Bedeutung kommt auch Umweltschutzinvestitionen zu. Jedes Investieren erfordert volkswirtschaftlich den Verzicht auf gegenwärtigen Konsum (und Export).

In einer marktwirtschaftlichen Ordnung sind die Unternehmen die wesentlichen Träger der Investitionen; sie verantworten Risiken (Fehlinvestitionen) und Erfolg. Aber auch der Staat investiert Jahr für Jahr große Summen. Die freie Investitionsentscheidung der einzelnen Unternehmen soll die bestmögliche Versorgung der Verbraucher mit Gütern und Diensten gewährleisten; viele Einzelunternehmen passen sich rascher den Marktschwankungen und den Verbraucherwünschen an, als dies z.B. in einer zentral gelenkten Wirtschaft mit staatlicher Investitionsentscheidung möglich ist. Man unterscheidet Bruttoinvestitionen (= die Summe aller Investitionsaufwendungen) von Nettoinvestitionen (= Zusatzinvestitionen). Die Differenz beider Größen bilden die Ersatzinvestitionen.

Dies sind die Anschaffungen, die für die Aufrechterhaltung eines gleich bleibenden Produktionsapparates notwendig sind. Dagegen hängt das Wirtschaftswachstum einer Volkswirtschaft und damit der steigende Wohlstand entscheidend von den Nettoinvestitionen ab. Nur mit wachsenden und modernen Produktionsanlagen kann mehr und rationeller, d.h. kostengünstiger, produziert werden. Die Höhe der Neuinvestitionen wird weitgehend von den Gewinnerwartungen der Unternehmen bestimmt; ohne Gewinnaussichten keine Neuinvestitionen und damit kein Wirtschaftswachstum.

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