Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung spricht man von einer Direktzusage als einem möglichen Durchführungsweg. Dabei verspricht der Arbeitgeber, aus eigenen Mitteln Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu erbringen, ohne sich dafür einer anderen Einrichtung zu bedienen. Der Versorgungsanspruch des Arbeitnehmers richtet sich gegen den Arbeitgeber. Die Finanzierung erfolgt über Pensionsrückstellungen als bilanzmäßiger Ausweis von bestehenden Pensionsverpflichtungen.

Steuerlich mindern Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen den Gewinn, Auflösungen erhöhen ihn. Betriebswirtschaftlich ergeben sich durch die Vorausfinanzierung künftiger Pensionsleistungen Zins- und Steuereffekte, die im Hinblick auf die spätere Pensionszahlung im Allgemeinen nicht zu einer Kapitalvermehrung führen.

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