Eine Prolongation (von neulat.: prolongare, verlängern) ist die Verlängerung eines aus der Zinsbindung kommenden Darlehens. Im Gegensatz zur Umschuldung werden hier die Zinsen lediglich neu angepasst. Ein Wechsel des Darlehensgebers findet nicht statt. Die Wiederanlage von Termineinlagen nach deren Fälligkeit und der Verkauf von Wertpapieren unter der Bedingung, dass man sie nach einer bestimmten Zeit vom Käufer zurück erwerben kann, wird gleichfalls als Prolongationsgeschäft bezeichnet.

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