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qualitaetsmanagement:beweislastumkehr [2022/05/25 14:15] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +== Beweislastumkehr ==
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 +Beweislast, die durch Vertrag oder richterliche Rechtsprechung von der gesetzlichen Regelung abweicht. 
 +Hersteller muss beweisen, dass alles getan wurde, damit ein Haftungsfall nicht eintreten konnte; kann eine Haftung nach § 823 BGB nur umgehen, wenn er Exkulpation nachweisen kann (Organisationsverschulden). 
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 +[[https://www.fernschule-weber.de/lehrgaenge/technisches-lehrinstitut/qualitaetsbeauftragter-tuev/| >>Weiterbildung Qualitätsbeauftragte/r TÜV<< ]] 
 +[[https://www.fernschule-weber.de/lehrgaenge/technisches-lehrinstitut/qualitaetsmanager-tuev/| >>Weiterbildung Qualitätsmanager/in TÜV<< ]] 
 +[[https://www.fernschule-weber.de/lehrgaenge/technisches-lehrinstitut/qualitaetsauditor-tuev/| >>Weiterbildung Qualitätsauditor/in TÜV<< ]]