Exkulpation
Nachweis, dass der Vorwurf eines pflichtwidrigen Verhaltens (Verschulden) nicht trifft.
>>Weiterbildung Qualitätsbeauftragte/r TÜV®<<
qualitaetsmanagement:exculpation
Nachweis, dass der Vorwurf eines pflichtwidrigen Verhaltens (Verschulden) nicht trifft.
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