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Ausbildung mit Aussichten - Ihre Weiterbildung per Fernlehrgang

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Staatliche Zulassung

Jeder Fernlehrgang ist staatlich geprüft und zugelassen. Damit wird sichergestellt, dass die Lehrgänge den neusten Anforderungen gerecht werden und Sie das angegebene Ausbildungsziel auch erreichen können.

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Weiterbildung bestimmt Ihre Zukunft

Jedermann weiß, wie wichtig eine gute praktische Ausbildung ist, und jedermann weiß auch, dass es heute nicht mehr genügt, sich mit dem einmal erworbenen Wissen zufriedenzugeben. Konjunkturelle Schwierigkeiten, Rezession, die rasche Weiterentwicklung der Technik, höhere Anforderungen im beruflichen Alltag, Umwälzungen in allen Bereichen unseres Wirtschaftslebens, Rationalisierung, Arbeitslosigkeit u.a. zwingen mehr oder weniger jeden, sich den geänderten und gestiegenen Anforderungen anzupassen. Anzupassen durch lebenslanges Lernen, durch den Erwerb von Kenntnissen, welche die meisten Menschen durch Schule, Studium, Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit noch nicht erwerben konnten, die aber jetzt und in Zukunft für jeden notwendig sind, der den Anforderungen von heute und morgen gerecht werden, den Arbeitsplatz erhalten und / oder beruflich vorwärtskommen will.

Nie zuvor war die Unwissenheit so gefährlich wie heute! Nie zuvor war es so wichtig, mehr zu lernen, mehr zu wissen und mehr zu können als andere. Weiterbildung ist heute ganz sicher kein Luxus, sondern Notwendigkeit!

Weiterbildung durch Fernunterricht – warum?

„Der Fernunterricht in der Bundesrepublik steht auf einer soliden rechtlichen Grundlage. Die Bundesregierung kann sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten vorbehaltlos für Ausbau und Förderung des Fernunterrichts einsetzen. Der Bürger kann Vertrauen in dieses Angebot haben.“ Diese Erklärung des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaften zeigt, dass der Fernunterricht bzw. ein Fernstudium eine wichtige Bedeutung im Bildungsangebot einnimmt. Gerade unter extremen Bedingungen wie z.B. der Corona-Pandemie ist der Fernunterricht die einzige Weiterbildungsart, die verlässlich durchgeführt werden kann.

Das Ministerium nennt auch die Menschen, für die der Fernunterricht oft die einzige Weiterbildungsmöglichkeit darstellt: Menschen, die beruflich stark angespannt sind und nur abends oder an Wochenenden zum Lernen kommen, die Mütter kleinerer Kinder, Menschen in Wohngebieten, in deren Nähe sich keine Weiterbildungseinrichtungen befinden, Menschen mit Behinderung, die Schwierigkeiten haben, Bildungsveranstaltungen außerhalb des Hauses zu besuchen. Auch die statistischen Zahlen belegen, dass der Fernunterricht immer beliebter wird.

Aktuell betreuen ca. 200 Fernlehrinstitute rund 350.000 Studierende. Hinzu kommen weitere fast 75.000 Fernstudierende der Fernuniversität Hagen. Auch Betriebe setzen in steigendem Maße den Fernunterricht zur Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter ein.

Staatlich geprüfter Fernunterricht

Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) hat die Aufgabe, Fernlehrgänge nach eingehender Prüfung durch neutrale Gutachter staatlich zuzulassen. Sie werden dort unter einer Zulassungsnummer registriert und überwacht. Damit wird sichergestellt, dass die Lehrgänge den jeweils neuesten Anforderungen gerecht werden und die Fernstudierenden das angegebene Ausbildungsziel erreichen können. Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht wird in ihrer Arbeit vom Bundesinstitut für Berufsbildung unterstützt, einer Bundesbehörde, die sich u.a. um die berufliche Weiterbildung kümmert.

Auch das Verteidigungsministerium übernimmt durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr einen erheblichen Teil der Lehrgangskosten und lässt während der regelmäßig in allen Kasernen stattfindenden Beratungsstunden die Soldaten über die Möglichkeiten der Weiterbildung durch Fernunterricht beraten.

Auch das Finanzamt erkennt Ihre Aufwendungen für die berufliche Weiterbildung im Rahmen der Werbungskosten oder Sonderausgaben an.

Stempel Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)Alle Fernunterrichtslehrgänge der FERNSCHULE WEBER sind von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) geprüft und zugelassen.

  1. Freie Zeiteinteilung: Sie entscheiden, wann Sie studieren. Sie sind nicht an feste Unterrichtszeiten gebunden. Sie können jederzeit mit Ihrem Fernstudium beginnen und müssen nicht auf einen Kurs- oder Semesterbeginn warten. Sie können Ihre Lernzeiten frei einteilen. Ob Sie morgens, abends oder nur am Wochenende studieren wollen, bleibt ganz Ihnen überlassen.
  2. Freie Ortswahl: Sie entscheiden, wo Sie studieren. Zu Hause, auf Reisen, bei der Bahnfahrt zur Arbeitsstelle, im Urlaub, beim Kuraufenthalt, vielleicht sogar im Betrieb, wenn Ihr Arbeitgeber an Ihrer Weiterbildung interessiert ist und Sie fördert.
  3. Zeit- und Kostenersparnisse: Sie sparen Zeit und Kosten. Sie haben keine Schulwege, denn Ihre Schule kommt zu Ihnen nach Hause. Sie brauchen keinen Parkplatz zu suchen und können keinen Bus oder Bahn verpassen.
  4. Freie Studienplanung: Sie können keine Unterrichtsstunden versäumen, wenn Sie einmal krank oder unabkömmlich sind oder Urlaub machen. Auch wenn Sie einmal eine Pause einlegen möchten, können Sie nie den Anschluss verpassen. Sie nehmen Ihr Studium dort wieder auf, wo Sie es unterbrochen haben.
  5. Individuelles Lernpensum: Sie entscheiden, wie oft und wie lange Sie jeweils studieren: jeden Tag oder nur am Wochenende. Nur 30 Minuten täglich oder zwei bis drei Stunden wöchentlich.
  6. Flexibles Lerntempo: Sie selbst bestimmen Ihr Lerntempo. Kommen Sie rasch voran, fordern Sie außer der Reihe vorzeitig weiteres Lehrmaterial an. Brauchen Sie mehr Zeit, verlängern Sie die Studienzeit. Das kostet Sie keinen Cent mehr. Sie müssen Ihre wertvolle Zeit auch nicht in einer Schule »versitzen« und warten, bis endlich der Langsamste alles begriffen hat.
  7. Ihr Privatlehrer: Sie haben immer Ihren eigenen Privatlehrer, einen pädagogisch geschulten Experten seines Fachgebietes mit langjähriger Erfahrung in der Erwachsenenbildung. Ihr Lehrer hat das Lehrmaterial, mit dem Sie arbeiten, selbst verfasst. Er betreut Sie während Ihres Fernstudiums, korrigiert Ihre Hausaufgaben, berät Sie in allen Fachfragen und führt Sie sicher zum Ziel.
  8. Einsatz moderner Medien: Über das Internet können Sie Kontakt zu anderen Fernstudierenden aufnehmen. Sie können über Foren ins Gespräch kommen und sich gegenseitig bei Problemen helfen. Auch Neuerungen und Aktualisierungen zu Ihrem Fernlehrgang sowie die Lehrmaterialien in digitaler Form bzw. als E-Books finden Sie dort.
  9. Weiterbildung ohne Berufsunterbrechung: Sie studieren neben Ihrem Beruf. Eine Unterbrechung Ihrer beruflichen Tätigkeit ist wegen des Fernstudiums nicht erforderlich. Der normale Zeitaufwand ist so bemessen, dass Sie einen Lehrbrief pro Monat bei normaler beruflicher oder schulischer Beanspruchung in Ihrer Freizeit problemlos durcharbeiten können, ohne das Sie deswegen auf alle Freuden der Freizeit verzichten müssen.
  10. Anerkanntes Zeugnis: Sie erhalten nach Abschluss Ihres Fernstudiums ein Zeugnis. Die FERNSCHULE WEBER bescheinigt Ihnen damit, dass Sie einen staatlich geprüften und anerkannten Fernlehrgang erfolgreich abgeschlossen haben. Überall in der Wirtschaft genießen diese Zeugnisse – z.B. bei Bewerbungen – ein hohes Ansehen. Jedem Personalleiter wird dadurch klar, dass der Bewerber Eigeninitiative, Ausdauer und Durchhaltevermögen bewiesen hat. Darum sind ehemalige Fernstudierende nicht selten erfolgreicher als andere.

Testmonat

Sie beginnen Ihr Fernstudium bei der FERNSCHULE WEBER mit einem unverbindlichen Testmonat. Dabei können Sie in Ruhe überlegen und feststellen, ob der Lehrgang Ihren Erwartungen entspricht. Sie können sich durchaus ein umfassendes Bild machen, denn Sie erhalten mit der ersten Lehrmaterialsendung gleich die Materialien für drei Monate und können deshalb klar erkennen, dass der erste Lehrbrief nicht etwa ein »Paradebrief« ist. Erst einen Monat später werden Sie als Studierender geführt. Sie können während des Testmonats alles rückgängig machen, indem Sie uns dies kurz schriftlich mitteilen. Das erhaltene Lehrmaterial schicken Sie dann einfach an uns zurück. Während des Testmonats sind noch keine Lehrgangsgebühren zu bezahlen. Die erste Rate wird erst nach Ablauf des Testmonats fällig.

Unterbrechung
Während des laufenden Studiums können Sie Ihre Teilnahme auch jederzeit unterbrechen oder kündigen. Genaueres lesen Sie bitte in den Teilnahmevereinbarungen nach.

Das Ziel erreichen.

Die Zulassung durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht beweist Ihnen, dass Sie einen Lehrgang gewählt haben, mit dem Sie Ihr Ziel erreichen können.

Stempel Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)Alle Fernunterrichtslehrgänge der FERNSCHULE WEBER sind von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) geprüft und zugelassen.

Leicht und erfolgreich lernen

Unsere Lehrgänge vermitteln Ihnen das erforderliche Wissen in wesentlich kürzerer Zeit, als Sie benötigen würden, wenn Sie auf eigene Faust arbeiten, z.B. mit Fachbüchern. Denn nur der für Sie wichtige Lernstoff wird Ihnen in übersichtlicher und einprägsamer Form dargeboten. Dieser Stoff wird aber verständlich erklärt, wiederholt und geprüft, bis Sie ihn beherrschen. Eine Anleitung über die erfolgreiche Studientechnik zeigt Ihnen zusätzlich, wie Sie zweckmäßig und rasch lernen können.

Das Online-Lernportal campus

Für Ihren Studienerfolg steht zusätzlich das Online-Lernportal campus zur Verfügung. Dort erhalten Sie Aktualisierungen und Ergänzungen zu Ihrem Lehrgang sowie Links und Literaturtipps. Auch finden Sie im campus die Lehrmaterialien in digitaler Form bzw. als E-Book. Hausaufgaben können Sie als Datei zur Korrektur einreichen und Ihre bisher erreichten Noten nachschauen. Über die speziellen Lehrgangsforen können Sie mit anderen Fernstudierenden ins Gespräch kommen und gemeinsam studieren.

Ihre Lehrer: Fachleute und Praktiker

Fernlehrgänge sind stets so gut, wie die Lehrer, die Sie verfasst haben und die Studierenden betreuen. Unsere Lehrer – schlicht Lehrgangsleiter genannt – sind hochqualifizierte Fachleute mit vielfältigen Erfahrungen im Bereich der Erwachsenenbildung. Sie haben ihre Lehrgänge nach einer speziell entwickelten Lehrmethode ausgearbeitet. Ihre Lehrtexte sind in anschaulicher, leichtverständlicher Sprache abgefasst. Sie werden verdeutlicht durch zahlreiche Beispiele und Abbildungen. Merksätze, Zusammenfassungen und Wiederholungen sorgen dafür, dass das erlernte Wissen in ihrem Gedächtnis haften bleibt und sofort in der täglichen Praxis anwendbar ist.

Ihr persönlicher Lehrer hilft Ihnen!

Während des gesamten Fernstudiums werden Sie von Ihrem Lehrgangsleiter persönlich betreut. Er korrigiert und bewertet Ihre Aufgabenlösungen und gibt Ihnen individuelle Lernhilfen und praktische Tipps für Ihr weiteres Studium. Lernerfolg und Lernfortschritt werden bei jeder Einsendung von Hausaufgaben-Lösungen in Ihrem Leistungspass dokumentiert.

Für jedermann erschwingliche Lehrgangsgebühren

Die Gebühren für unsere Fernlehrgänge sind niedrig. Die derzeit geltenden Gebühren finden Sie auf dem Anmeldeformular. Unter Kostengesichtspunkten ist der Fernunterricht anderen Weiterbildungsformen deutlich überlegen. Nicht zuletzt gilt dies auch im Hinblick auf die Ausstattung mit Prüf- und Hilfsmitteln, Materialsätzen, Software usw., deren Kosten bereits in den Lehrgangsgebühren enthalten sind.

Einen Fernlehrgang der FERNSCHULE WEBER kann sich jeder leisten, ob nun zur beruflichen Fortbildung oder »nur« aus Interesse an dem Fachgebiet. Arbeitslose, Rentner etc. können zum ermäßigten Sondertarif studieren (Nachweis erforderlich!) und wer nur ein geringes Einkommen hat, kann eine Zahlungserleichterung erhalten.

  1. Die Anmeldung zu einem Fernlehrgang erfolgt schriftlich oder im Internet über den Button »Sofort-Anmeldung«. Bitte füllen Sie das Formular »Anmeldung zum Fernstudium« vollständig aus und unterschreiben Sie es bzw. bestellen Sie Ihr Fernstudium digital. Mit Ihrer Unterschrift bzw. Bestellung bestätigen Sie Ihre Anmeldung und Ihr Rücktrittsrecht im Testmonat.
  2. Nach ein paar Tagen trifft das erste Lehrmaterial bei Ihnen ein. Lesen Sie die darin für Ihr Fernstudium gegebenen Hinweise sorgfältig und beginnen Sie mit dem ersten Lehrbrief.
  3. Die leichtverständliche und anschauliche Darstellung des Lernstoffes macht Ihnen das Lernen leicht. Beantworten Sie die gestellten Kontrollfragen und vergleichen Sie erst dann Ihre Lösung mit der Musterlösung am Ende des Lehrbriefes.
  4. Haben Sie den ersten Lehrbrief vollständig durchgearbeitet, so wenden Sie sich den Einsende- bzw. Hausaufgaben am Ende des Briefes zu.
  5. Ihre Lösungen senden Sie uns per Online-Lernportal campus oder mit der Post zu. Nutzen Sie den Postweg, fügen Sie jeder Aufgabenlösung auch stets Ihren »Leistungspass« bei.
  6. Ihre Arbeiten werden nach dem Eintreffen sofort Ihrem Lehrgangsleiter zugeleitet, der sie eingehend prüft, korrigiert, mit Kommentaren und Hinweisen versieht und mit einer Zensur bewertet. Danach erhalten Sie Ihre Arbeit umgehend zurück.
  7. Ist Ihre Aufgabenlösung wieder bei Ihnen eingetroffen, so beachten Sie bitte etwaige Korrekturen und Hinweise. Nehmen Sie den betreffenden Lehrbrief nochmals zur Hand und vergleichen Sie etwaige Hinweise Ihres Lehrgangsleiters mit dem Lernstoff, damit Sie aus den Berichtigungen auch den vollen Nutzen ziehen.
  8. Sie haben Ihr Ziel erreicht: Nach der letzten Arbeit – der Lösung der Prüfungsaufgaben – erhalten Sie Ihr Abschlusszeugnis, in dem Ihnen bescheinigt wird, dass Sie den Lehrgang mit Erfolg durchgearbeitet haben. Das Zeugnis ist mit einer Gesamtnote ausgezeichnet.

Abschlussprüfung und Zeugnis

Wenn Sie den letzten Lehrbrief Ihres Lehrganges durchgearbeitet haben, können Sie an einer Abschlussprüfung teilnehmen und dadurch zeigen, dass Sie das Gelernte wirklich beherrschen. Es werden Aufgaben aus dem gesamten Themenkreis des Lehrgangs gestellt.

Entsprechend den Ergebnissen der Abschlussprüfung und unter Berücksichtigung der für die Hausaufgaben erteilten Noten wird Ihnen dann das Fachlehrgangszeugnis der FERNSCHULE WEBER erteilt, das als Leistungs- und Fortbildungsnachweis dient.

Wollen Sie sich bereits während des Studiums um einen neuen Arbeitsplatz bewerben, stellen wir Ihnen auf Wunsch auch ein Zwischenzeugnis aus.

Werden Fernschulzeugnisse anerkannt?

Fernunterricht ist die einzige Bildungsform in Deutschland mit »Verbraucherschutz«. Jeder Fernlehrgang muss von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) in Köln geprüft und zugelassen werden. Das Abschlusszeugnis der FERNSCHULE WEBER ist der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem staatlich geprüften Fernlehrgang.

Abschlusszeugnisse der FERNSCHULE WEBER werden in der Wirtschaft, Industrie und Öffentlichkeit als Abschluss eines über 60 Jahren bekannten privaten Fernlehrinstitutes anerkannt.

Der Ausbildungsleiter eines bekannten Industrieunternehmens antwortete auf die Frage, wie er Fernlehrgänge beurteile: »Für die persönliche Beurteilung ist die Teilnahme an einem Fernlehrgang von großer Bedeutung. Wenn einer um fünf Uhr den Schreiber fallen lässt, kann man nicht viel von ihm erwarten. Wer aber für einige Zeit Energie beweist, Freizeit und Geld opfert, um an sich zu arbeiten, der kann auch belastet und gefordert werden. Solche Eigenschaften sind die Voraussetzung für jeden beruflichen Aufstieg.«

Die FERNSCHULE WEBER garantiert ihren Lehrgangsteilnehmern:

  1. Sorgfältige Ausbildung: Diese entspricht dem neusten Stand der Technik und Wissenschaft in Form eines gründlichen, brieflichen Unterrichts mit individueller Schulung und Beratung durch die Studienleitung in allen Fragen des gewählten Fachgebietes.
  2. Unverbindliches Teststudium: Dieses ist für vier Wochen ab Erhalt des ersten Lehrmaterials gültig. Das heißt: Ihre Anmeldung gilt während dieser vier Wochen zunächst als »zum Test« vereinbart. Sie können jederzeit von der Anmeldung zurücktreten. Dazu genügt eine kurze schriftliche Mitteilung (z.B. per Brief oder Telefax). Es reicht auch aus, wenn Sie einfach das Lehrmaterial zurücksenden. Lehrgangsgebühren sind dann nicht zu bezahlen.
  3. Kündigungsmöglichkeit: Auch nach Ablauf des vierwöchigen Teststudiums können Sie den Lehrgang gemäß des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) und den Teilnahmevereinbarungen ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigung sollte per »Einschreiben« ausgesprochen werden und spätestens 30 Tage vor dem Versandtermin der folgenden Lehrbriefsendung bei uns vorliegen.
  4. Angemessene Lehrgangsgebühren: Sie bezahlen die Lehrgangsgebühr in monatlichen Raten nach Erhalt der Gebührenrechnung. Die erste Rate ist einen Monat nach Lehrgangsbeginn zahlbar.
  5. Sozialgarantie: Treten während des Studiums unvorhergesehene wichtige Umstände ein wie z.B. langandauernde Krankheit, Arbeitslosigkeit o.ä., so können Sie die Stundung der nächstfälligen Lehrgangsgebühren beantragen. Der Antrag muss rechtzeitig vor dem Fälligkeitstermin gestellt werden. Ihrem Antrag auf Stundung wird immer entsprochen werden, wenn die bis zu diesem Zeitpunkt fälligen Zahlungen vereinbarungsgemäß geleistet wurden. Das Studium können Sie dann ohne Unterbrechung fortsetzen. Das Lehrmaterial wird wie vereinbart weitergeliefert.
  6. Pünktliche und vollständige Lieferung des Lehrmaterials: Sie erhalten alle drei Monate eine Lehrmaterialsendung mit drei Lehrbriefen für ein Studienvierteljahr im Voraus per Post zugesandt. Andere Lieferfolgen sind möglich, müssen aber ausdrücklich vereinbart werden.

Fragen zum Lehrstoff

Wenn Sie einmal etwas nicht verstanden haben, so fragen Sie Ihren Lehrgangsleiter. Es kann immer einmal vorkommen, dass Sie etwas nicht sofort verstehen. Ihr Lehrgangsleiter beantwortet Ihre Fragen und erklärt Ihnen, was Sie nicht verstanden haben.

Lehrgangsunterbrechung

Wenn es aus zwingenden Gründen erforderlich ist, können Sie Ihr Studium ein- oder mehrmals für begrenzte Zeit – insgesamt bis zu 12 Monaten – unterbrechen. Den Antrag auf Unterbrechung müssen Sie rechtzeitig – spätestens einen Monat vor dem Versandtermin der nächstfolgenden Lehrmaterialsendung – stellen. Während der Unterbrechung ruht auch die Gebührenzahlung; ausgenommen für bereits ausgeliefertes Material.

Während einer laufenden Unterbrechung ist keine Kündigung möglich. Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Ende der Unterbrechungszeit bzw. eine Kündigung hebt die Unterbrechung auf.

Verlängerung der Studienzeit

Für die Einsendung der Hausaufgaben zur Korrektur und die Teilnahme an der Abschlussprüfung haben Sie für den Normalfall ausreichend Zeit, nämlich ab Ende der Lehrmateriallieferungen weitere 24 Monate. Diese Frist kann auf Antrag um weitere 12 Monate verlängert werden. Bei den meisten Fernlehrgängen gibt es darüber hinaus keine zeitliche Frist zur Einreichung der Korrekturaufgaben bzw. der Abschlussprüfung. Dadurch ist es möglich, den Lehrgang auch bei gelegentlicher Verhinderung oder Zeitmangel zu Ende zu führen.

Raphael Schniedertüns
Raphael Schniedertüns

Ich danke Ihnen, dass Sie unsere Informationen aufmerksam gelesen haben. Es freut mich sehr, wenn Ihnen danach der Entschluss zur Anmeldung leichter fällt. Ein guter Entschluss zur rechten Zeit bringt gewiss weiter als zehn gute Vorsätze.

Sollte eine Ihrer Fragen unbeantwortet geblieben sein, rufen Sie mich bitte an oder schreiben Sie mir eine E-Mail.

Sie dürfen sich darauf verlassen, eine solide, gründliche und nutzenbringende Ausbildung zu erhalten. Nehmen Sie meine Einladung zum unverbindlichen Teststudium an und entscheiden Sie dann, ob und wie es weitergehen soll. Sie riskieren nichts dabei, Sie können nur profitieren!

Persönliche Beratung

Wir beraten Sie gerne!

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