Anerkennung von Fernschulzeugnissen

Dazu sagt die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht:

»Fernunterricht hat sich als eine erfolgreiche und praxisnahe Weiterbildungsform erwiesen. Für viele Weiterbildungswillige bietet er die einzige Möglichkeit der Weiterbildungsteilnahme: Durch lernzeitflexibles und ortsunabhängiges Lernen haben die Teilnehmer die Möglichkeit, ihre beruflichen und familiären Lebensbedingungen mit ihren Lerninteressen in Einklang zu bringen. Seine Vorteile und der wachsende Weiterbildungsbedarf der Betriebe machen den Fernunterricht zu einer Weiterbildungsform mit Zukunft.

Ein Garant für die Fortsetzung dieser positiven Entwicklung ist in der Qualität des Fernlehrangebots zu sehen, die durch das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) gewährleistet wird.

Dieses Gesetz schreibt vor, dass alle allgemein- oder berufsbildenden Fernlehrgänge, die auf vertraglicher Basis angeboten werden, von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen werden müssen.

Ohne Zulassung - und das heißt, ohne vorherige Qualitätsüberprüfung - dürfen keine allgemein- oder berufsbildenden Fern­lehrgänge vertrieben werden.«
(Quelle: Ratgeber für Fernunterricht der ZFU)

Das Abschlusszeugnis der Fernschule Weber ist der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem staatlich geprüften und zugelassenen Fernlehrgang.

Abschlusszeugnisse unserer Fernschule werden in der Wirtschaft, Industrie und Öffentlichkeit als Abschluss eines bekannten privaten Fernlehrinstitutes anerkannt.

Personalchefs respektieren Fernstudierende im besonderen Maße. Wer sich aus eigener Initiative weiterbildet, wird auch immer ein zuverlässiger und strebsamer Mitarbeiter sein. Dies belegen zahlreiche Untersuchungen und Befragungen unter Personal­verantwortlichen aus der Wirtschaft.

Auch bei Beförderungen und Gehaltsverbesserungen haben Menschen, die sich in ihrer Freizeit weitergebildet haben, immer gute Aussichten.

 


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