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qualitaetsmanagement:pflicht_zur_produktbeobachtung

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Pflicht (zur Produktbeobachtung)
  • Für den Warenhersteller bezüglich seiner eigenen Produkte.
  • Ohne konkreten Anlass, auch Fremdprodukten gegenüber, wenn diese entweder notwendiges Zubehör darstellen oder wenn es Zubehör ist, dessen Verwendung der Hersteller ermöglicht.

>>Weiterbildung Qualitätsbeauftragte/r TÜV<< >>Weiterbildung Qualitätsmanager/in TÜV<<

  • qualitaetsmanagement/pflicht_zur_produktbeobachtung.txt
  • Zuletzt geändert: 2016/09/07 11:26
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