Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen | Fernschule Weber | Zertifizierte Weiterbildung per Fernlehrgang
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Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen

Sie arbeiten oder wohnen in Nordrhein-Westfalen? Dann können Sie ab sofort den NRW-Bildungsscheck erhalten. Dadurch werden Sie vom Bundesland Nordrhein-Westfalen finanziell bei einer beruflich orientierten Fortbildung unterstützt. Aus Geldern des Europäischen Sozialfonds können Sie bis zur Hälfte der Lehrgangsgebühren, maximal 500,- Euro pro Bildungsscheck bekommen.

Insbesondere ist der Bildungscheck für Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige gedacht. Als Einzelpersonen können Sie bis zu einem Bildungsscheck jährlich beantragen und in Anspruch nehmen.

Wichtig: Der Weiterbildungsanbieter Ihrer Wahl muss nicht in Nordrhein-Westfalen liegen. Der Anbieter muss aber anerkannt sein. Daher können Sie Ihren Bildungsscheck bei der Fernschule Weber einlösen.

Wie erhalten Sie Ihren Bildungsscheck?

1. Prüfen Sie, ob Sie einen Bildungsscheck beantragen können.

Dazu gehören:

  • Lohn- und Gehaltsempfänger aus Nordrhein-Westfalen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 20.000,- bis maximal 40.000,- Euro (mehr als 40.000,- bis maximal 80.000,- Euro bei gemeinsamer Veranlagung)
  • Beschäftigte
  • Beschäftigte mit Zeitvertrag
  • Berufsrückkehrende
  • Selbständige

2. Besuchen Sie eine Beratung.

Sie erhalten den Bildungsscheck nur, wenn Sie an einer Beratung durch eine zugelassene Weiterbildungsberatungsstelle teilnehmen. Diese Beratung ist kostenlos für Sie und muss vor Beginn des Lehrgangs besucht werden.

So finden Sie die Beratungsstellen in Ihrer Nähe:
 www.bildungsscheck.nrw.de

3. Bereiten Sie sich vor.

Vor dem Beratungstermin sollten Sie schon wissen, welches Weiterbildungsziel bei welchem Anbieter Sie absolvieren möchten.

Während des Beratungsgesprächs werden Sie über das Thema "Weiterbildung" informiert. Auf Ihrem Bildungsscheck sollen immer mehrere, am besten 3 Weiterbildungsanbieter eingetragen werden, bei denen Sie Ihr Weiterbildungsziel erreichen können. Die Berater berücksichtigen Ihre Vorschläge. Gefördert werden berufsbezogene Lehrgänge. Nicht gefördert werden arbeits­platz­bezogene Anpassungsqualifizierungen (z. B. Maschinenbedienungskurse) oder Kurse, die der Erholung dienen.

4. Reichen Sie Ihren Bildungsscheck ein!

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, kann Ihnen die Beratungsstelle den Bildungsscheck ausstellen. Diesen reichen Sie mit Ihrer Anmeldung bei der Fernschule Weber ein.

Noch ein wichtiger Hinweis: Sie besitzen keinen Rechtsanspruch auf Erhalt des Bildungsschecks. Die Schecks sind so lange erhältlich, bis die Mittel aus dem Sozialfonds verbraucht sind. Daher lohnt sich eine schnelle Beantragung!

5. So erhalten Sie die Förderung:

Nordrhein-Westfalen übernimmt für Sie 50 % der Studiengebühren bis maximal 500,- Euro. Den Rest zahlen Sie oder Ihr Betrieb als Bildungsscheckempfänger. Die Abrechnung mit den zuständigen Stellen des Landes NRW übernimmt die Fernschule Weber für Sie.

Alle Informationen zum Bildungsscheck erhalten Sie unter:  www.bildungsscheck.nrw.de

www.bildungsscheck.nrw.de

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